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Weiterbildungszentrum Kanton Luzern

Professional Bachelor & Professional Master

Mit dem WBZ beruflich durchstarten: Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Absolvierende der höheren Berufsbildung die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» führen. Damit erhalten praxisorientierte Abschlüsse mehr Sichtbarkeit – in der Schweiz und im internationalen Umfeld.

Berufsbegleitende Weiterbildungen und Kurse am WBZ Kanton Luzern

Welcher Abschluss erhält welchen Titelzusatz?

Die bisherigen geschützten Schweizer Titel bleiben bestehen. Sie werden neu durch den entsprechenden englischen Titelzusatz ergänzt:

  • Eidgenössische Berufsprüfung (BP): Der geschützte Titel mit eidgenössischem Fachausweis wird mit «Professional Bachelor» ergänzt.
  • Eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP): Der geschützte Titel mit eidgenössischem Diplom erhält den Zusatz «Professional Master».

Der Zusatz wird immer nach dem vollständigen geschützten Titel aufgeführt. Er darf nicht allein verwendet werden. Ein Beispiel: «Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor» oder «Technische Kauffrau mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor». 

Was bringen die neuen Titelzusätze?

Die höhere Berufsbildung gehört zur Tertiärstufe und verbindet fundiertes Fachwissen mit konsequenter Praxisorientierung. Die englischen Titelzusätze machen dieses Bildungsniveau insbesondere im internationalen Arbeitsumfeld leichter verständlich. Davon profitieren sowohl Berufsleute als auch Unternehmen: Qualifikationen lassen sich besser einordnen und Kompetenzen werden in Bewerbungen, Stellenprofilen oder im Austausch mit internationalen Geschäftspartnern klarer sichtbar.

Wichtig bleibt: Ein «Professional Bachelor» ist kein akademischer Bachelorabschluss und ein «Professional Master» kein akademischer Masterabschluss. Die Zusätze stehen für den berufsbezogenen Bildungsweg und ersetzen die bestehenden Schweizer Titel nicht.

Gilt der Zusatz auch für frühere Abschlüsse? 

Ja. Die neuen Titelzusätze gelten unabhängig davon, wann der entsprechende Abschluss erworben wurde. Wer bereits über einen eidgenössischen Fachausweis, ein HF-Diplom oder ein eidgenössisches Diplom verfügt, darf den passenden Zusatz ab dem 1. Oktober 2026 ebenfalls verwenden.

Für früher ausgestellte Fachausweise und Diplome werden jedoch keine neuen Dokumente ausgestellt.

Ein starkes Zeichen für die höhere Berufsbildung

Die Neuerung ist Teil eines Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Ziel ist es, diesen praxisnahen Bildungsweg auf Tertiärstufe sichtbarer zu machen, seine Bekanntheit zu erhöhen und die Bedeutung qualifizierter Fach- und Führungskräfte für die Wirtschaft zu unterstreichen.

Mit einer Weiterbildung am WBZ investierst du deshalb nicht nur in neues Wissen, sondern in einen anerkannten, praxisnahen Abschluss mit Zukunft.

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